Allgemeine Geschäftsbedingungen

§   1 Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr der Schischule HOPL Hochwurzen-Planai OG (im Folgenden: Schischule HOPL) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von der Schischule HOPL ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§   2 Vertragsabschluss

Angebote der Schischule HOPL sind freibleibend. Vertragsabschlüsse über das Internet entstehen erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Schischule HOPL.

§   3 Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat die Schischule HOPL über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären, sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Vor Beginn des Unterrichts hat der Vertragspartner die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Ebenfalls hat er die Schischule HOPL über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.

Die Gruppeneinteilung von Skikursen erfolgt durch die Schischule HOPL. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe, Rückstufungen sind möglich.

Anweisungen der Schischule HOPL hat der Vertragspartner zu befolgen. Der Vertragspartner verpflichtet sich während der Unterrichtszeiten die Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) stets einzuhalten. Vertragspartner, welche das erste Mal Skifahren, werden von der Schischule HOPL in die FIS-Regeln eingewiesen. Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Fortgeschrittenen Skiläufer, wird die Kenntnis der FIS-Regeln vorausgesetzt. Die Missachtung von Anweisungen berechtigt die Schischule HOPL zur Vertragsauflösung. Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Schischule HOPL zur Vertragsauflösung. In den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückabwicklung von noch nicht beidseitig erfüllten Leistungen.

Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 4 Personen, behält sich die Schischule HOPL das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtstunden angemessen zu reduzieren. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Person als Skilehrer. Die Schischule HOPL behält sich das Recht vor, den Skilehrer im Rahmen der Vertragserfüllung zu wechseln.

§   4 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind in EURO angegeben und gelten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Es gelten die im Schischulbüro öffentlich ausgehängten Preislisten, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Für Satz- und Druckfehler im Schischulprospekt sowie auf der Unternehmens-Website (hopl.at) wird nicht gehaftet. Skipässe und Ausrüstung sind in den Preisen nicht inbegriffen und müssen selbstständig besorgt werden.

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Preises bereits bei Vertragsabschluss, soweit andere ausdrückliche Vereinbarungen nicht getroffen wurden. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % pro Jahr zu verrechnen. Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen werden dadurch nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen.


§   5 Haftungsbestimmungen

Zum Schadenersatz ist die Schischule HOPL in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

§   6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Fehlender Ausbildungserfolg gilt nicht als mangelhafte Leistungserbringung. 

§   7 Unfall- oder krankheitsbedingter Rücktritt

Der Vertragspartner kann von einem noch nicht oder nur teilweise erfüllten Dienstleistungsvertrag mit der Schischule HOPL nur bei einer unfall- oder krankheitsbedingten Unmöglichkeit der Leistungsannahme gegen Einbehalt von 10% der noch nicht konsumierten Leistungen zurücktreten. Die Vorlage eines ärztlichen Attests eines am Erfüllungsort ansässigen Arztes ist für die Geltendmachung dieses Rechts Voraussetzung. Die Preisrückerstattung erfolgt nur hinsichtlich der noch nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen im Ausmaß von 90%.

§   8 Stornogebühr

Für den Fall des Vertragsrücktritts durch den Vertragspartner ist der vereinbarte Preis zur Gänze zu entrichten bzw. wird dieser zur Gänze einbehalten, sofern nicht ein Fall von § 7 vorliegt. Im Falle der Nichtdurchführbarkeit des Vertrages durch die Schischule HOPL (etwa aufgrund von COVID-Regeln) wird der vereinbarte Preis abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 5 % an den Vertragspartner refundiert.

§   9 Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt

Grundsätzlich findet der Unterricht bei jeder Witterung statt. Ist die Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt insbesondere witterungsbedingt nicht möglich, erfolgt keine Rückabwicklung vom noch nicht erfüllten Vertrag.

§   10 Bildnisschutz / Rechteabtretung

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich zugleich damit einverstanden, dass während der Vertragserfüllung die Schischule HOPL oder ein von ihr beauftragter Dritter Fotografien oder Videos anfertigen kann. Der Vertragspartner stimmt der Veröffentlichung derartiger Werke in elektronischen Medien insbesondere der Website und der Facebook-Fanpage der Schischule HOPL aber auch der Veröffentlichung in Werbungen der Schischule HOPL  ausdrücklich zu.

§   11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

§   12 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Rohrmoosstraße 218, 8971 Schladming.

§   13 Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Unbeschadet von Zwangsgerichtsständen ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Schischule HOPL sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

 

Schischule HOPL Hochwurzen-Planai OG
Rohrmoosstraße 218 |8971 Schladming
HOPL Hotline­ +43 664 88 76 76 90 | info@hopl.at
Firmenbuchnummer: 195042b | Firmenbuchgericht: Landesgericht Leoben
UID: ATU49737307